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Ministerium ArtikelMinisterium (zu lat. minister) (Schweizerisch: Departement) genannt eine oberste Behörde eines Staates. Regelmäßig wird es von einem Minister geleitet, der der Regierung des Staates angehört.
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Seine Aufgaben sind üblicherweise
- die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben;
- die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit den zusammen es den Geschäftsbereich des Ministers bildet;
- die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative ) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive in dem engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
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Ministerien sind in der Geschichte stets weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z.B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums , das die gesamte Regierung beinhaltete.
Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Krieg, Inneres, Justiz. In Deutschlad erkennt man die klassischen Ministerien an dem bestimmten Artikel in dem Namen, also Ministerium der Finanzen, des Äußeren, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung. Die nichtklassischen Ministerien führen dagegen ein "für" in dem Namen, z. B. Ministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Im Zuge der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates kamen neue Staatsaufgaben hinzu, deren Erledigung organisiert werden musste und die Gründung weiterer Ministerien nach sich zog, etwa für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Jugend u.ä.
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